Herzlich Willkommen
Über uns
Seit unserer Gründung im Jahr 1972 setzen wir uns für einen bedeutenden Zweck ein: Menschen dabei zu unterstützen, den Zugang zu Organspendeausweisen so einfach wie möglich zu gestalten. Die Entscheidung zur Organspende ist eine der wichtigsten, die man treffen kann, und wir möchten diesen Prozess für alle so unkompliziert und zugänglich wie möglich machen. Dank der Unterstützung von Arztpraxen, Apotheken und einer engagierten Gemeinschaft ehrenamtlicher Helfer konnten wir bereits einen bedeutenden Beitrag leisten, um Leben zu retten und Hoffnung zu schenken. Erfahren Sie, wie auch Sie Teil dieser Mission werden können.
Doch unser Engagement endet nicht bei der Organspende. Mit der Notfall-Kartei und der Notfall-Card bieten wir Ihnen eine innovative Möglichkeit, die speziell für den Ernstfall entwickelt wurde. Egal ob Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten – diese wichtigen Dokumente können bei uns sicher hinterlegt werden. Über eine speziell eingerichtete Notruf-Nummer, die Ihnen rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung steht, gewährleisten wir einen schnellen und unkomplizierten Zugriff darauf.
In einer Notfallsituation zählt jede Sekunde, und mit der Notfall-Card haben Sie die Sicherheit, dass entscheidende Informationen sofort verfügbar sind. Diese praktische Lösung schafft ein beruhigendes Sicherheitsnetz für Sie und Ihre Angehörigen und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche und Vorsorgemaßnahmen im entscheidenden Moment berücksichtigt werden können. Erfahren Sie jetzt mehr über die Notfall-Card und ihre Vorteile für Ihr Leben.


Was wir für Sie tun können
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Patientenverfügung
Es gibt viele Gründe sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Es gibt aber keinen Grund keine Entscheidung zu treffen.
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Organspende
Betreuungsverfügung
Notfall Card
Vorsorgevollmacht
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie bestimmt, welche Behandlungen oder Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, z. B. bei lebenserhaltenden Maßnahmen.
Die Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, für Sie Entscheidungen zu treffen – nicht nur medizinisch, sondern auch in finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten. Sie gibt einer von Ihnen gewählten Person Handlungsvollmachten, ohne dass ein Gericht einschreiten muss.
Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, festzulegen, wer als rechtlicher Betreuer durch ein Gericht bestellt werden soll, falls dies nötig wird. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht hier über die Bestellung eines Betreuers, hält sich jedoch an Ihre in der Verfügung festgelegten Wünsche.
Kontaktieren Sie uns
Fax: 069-769011
Deutsche Lebenswacht e. V.
Postfach 170262
60076 Frankfurt a. M.